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Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.

Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Energiebelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Versorgungspflicht auf der Belieferungsseite.

Betreiber des Strom- und Erdgasnetzes der E.ON Mitte AG war seit dem 01.01.2007 die E.ON Mitte Netz GmbH, die am 01.09.2008 in die E.ON Mitte AG integriert wurde.

Im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelungen stellt die E.ON Mitte AG ihre Netze jedem Netzkunden diskriminierungsfrei zur Verfügung.