Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt für Netzbetreiber zwingend vor, sich bezüglich der Energielieferung und -erzeugung
neutral zu verhalten. Konkret heißt das, dass er insbesondere keine vertriebliche Empfehlung aussprechen darf.
Wir machen Sie daher darauf aufmerksam, dass es für den Bezug von Strom oder Erdgas zahlreiche Anbieter gibt.